Unsere AGB und Information nach dem §5 E-Commerce Gesetz

 

ECG

Firmenname   The Net Integrated Systems EDV Dienstleistungs- GesmbH
Anschrift   Operngasse 17-21/1/9 - 1040 Wien
Telefon   +43 1 33 26 555
E-Mail   office@thenet.at
Postadresse   Operngasse 17-21/1/9 - 1040 Wien
Firmenbuch   184761h
UID   ATU51495001

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Unseren Leistungen und Lieferungen liegen ausschließlich die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind selbst dann nicht bindend, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Wenn im einzelnen nicht anders geregelt, gelten die „Allgemeinen Bedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligung von Softwareprodukten – empfohlen vom Fachverband Unternehmensberatung und Datenverarbeitung“ in der jeweils letztgültigen Fassung.

2. Vertrag
Alle Angebote sind freibleibend. Die bindende Bestellung des Kunden kommt durch Unterzeichnung des Angebots oder eines Vertrages zustande. Die Annahme der Bestellung durch „The Net – EDV Integrated Systems GesmbH“ erfolgt durch Gegenzeichnung des Vertrages oder durch Leistungserbringung bzw. Auslieferung an den Kunden.

3. Wartungsvereinbarungen
Wartungsvereinbarungen sind eigenständige Vereinbarungen, welche von unseren AGB abweichen können, festgelegt ist nur der Kündigungsschutz, und die Zahlungsmodalitäten (Punkt 4.1).

Die Kündigung (seitens des Kunden) einer Wartungsvereinbarung kann nur quartalsweise erfolgen, und muss bis spätestens 21 Tage vor Quartalswechsel bekannt gegeben werden.

Die Kündigung seitens „The Net …“ kann bei Verstößen gegen die Vertragsvereinbarung, bei Zahlungsverzug (Punkt 4.1), bei Firmenauflösung oder bei äußeren nicht kontrollierbaren Einflüssen (Katastrophen) ebenso quartalsweise –ohne Angabe von Gründen erfolgen. Eine Kündigung ohne Angabe von Gründen muss ebenso von „The Net ...“ bis spätestens 21 Tage vor Quartalsende bekannt gegeben werden.

4. Preise
Alle Preise verstehen sich in EURO zuzüglich Mehrwertsteuer. Preise gelten nur für den jeweiligen Auftrag. Die Preise verstehen sich ab Geschäftssitz von „The Net ...“. Die Kosten von allfälligen Datenträgern, Versandkosten, Gebühren etc. werden gesondert in Rechnung gestellt.

4.1 Normalarbeitszeit / Überstundenzuschläge
Werden Leistungen auf Wunsch des Auftraggebers außerhalb der Normalarbeitszeit (Mo – Fr: 9:00 –17:00 Uhr) erbracht, so wird der Überstundenzuschlag mit

+50% für Mo – Fr: 6:00 – 9:00 Uhr und 17:00 – 20:00 Uhr & Samstage
+100% für Mo – Sa: 20:00 – 6:00 Uhr, Sonntage und Feiertage

zusätzlich in Rechnung gestellt.

Der Preis von pauschalierten Dienstleistungen basiert auf Durchführung in der Normalarbeitszeit. Fallen auf Kundenwunsch Zeiten außerhalb der Normalarbeitszeit an, so werden für diese Zeiten die entsprechenden Überstundenzuschläge zusätzlich in Rechnung gestellt.

4.2 Pauschalierte Leistungen
Abweichend von einem dem Vertragspreis zugrunde liegenden Zeitaufwand, der nicht von „The Net ...“ zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall verrechnet. Wird bei pauschalierten Schulungen der vorgesehene Zeitrahmen um mehr als 20% überschritten, so werden die darüber hinausgehenden Zeiten zum aktuellen Stundensatz zusätzlich in Rechnung gestellt. Sind pauschalierte Schulungen nicht innerhalb von 6 Monaten nach Installation abgeschlossen, so kann „The Net ...“ für die ab dem 7. Monat erfolgte Tätigkeiten eine Preisanpassung an die aktuell gültigen Listenpreise vornehmen.

4.3 Abrechnung nach Zeitaufwand
Leistungen beim Kunden werden in begonnenen halben Stunden abgerechnet, telefonische Hilfestellungen in Einheiten von 15 Minuten. Bei telefonischer Hotline für Kunden ohne Hotlinevereinbarung wird zusätzlich zum Zeitaufwand eine Bereitstellungsgebühr zur Abdeckung der Fixkosten verrechnet. Diese Bereitstellungsgebühr kommt je Kalendermonat nur einmal zur Verrechnung.

4.4 Wartezeit
Der Auftraggeber muss dafür Sorge tragen, dass seine zu schulenden Mitarbeiter zu den vereinbarten Schulungsterminen freigestellt sind und daher keine Unterbrechungen bzw. Störungen der Schulung erfolgen. Durch den Auftraggeber zu verantwortende Wartezeiten gelten als Arbeitszeit.

4.5 Fahrtspesen
Fahrtspesen für Anfahrt mit Kfz innerhalb Österreichs werden gemäß gültiger Preisliste mit Spesenpauschale nach Entfernung abgerechnet, ansonsten nach Aufwand (Fahrtzeit zum jeweils gültigen Tarif – aus Preisliste, KM-Geld und Diäten zum amtlichen Satz, sonstige Fahrtspesen).

4.6 Sonstige Spesen
Andere Spesen (Telefon, Fax, Diäten, Nächtigungskosten etc.) werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Die Aufzeichnungen von „The Net ...“ zählen als Nachweis.

4.7 Rückgabe, Storno
Bei von „The Net ...“ akzeptierter Retournierung bzw. Stornierung von bestellten Produkten bzw. Leistungen wird eine Stornogebühr von 10% des ursprünglichen Rechnungsbetrages verrechnet.

5. Zahlung
Die von „The Net ...“ gelegten Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungseingang fällig und ohne jeden Abzug spesenfrei zahlbar. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme, Schulungen, Hardwarekomponenten) umfassen, ist „The Net ...“ berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. Laufende Lizenzgebühren, Wartungsverträge und Hotlinegebühren werden im vorhinein bzw. über Abbuchungsauftrag (Bankeinzug) verrechnet. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. und Anwaltskosten in Rechnung gestellt, die sofort fällig sind.

5.1 Zahlungsverzug bei Wartungsvereinbarung
Bei Zahlungsverzug einer laufenden Wartungsvereinbarung erlöschen die jeweils festgelegten Verpflichtungen von „The Net …“ mit sofortiger Wirkung, und kommen erst nach Erhalt des ausständigen Betrags wieder zum Tragen. In der Zeit eines “stillgelegten“ Vertragsverhältnisses, gelten unsere zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Tarife. Bleibt die Bezahlung einer Wartungsvereinbarung länger als 3 Monate ausständig erlischt diese und muss neu verhandelt werden. Die Schuld der Wartungsvereinbarung gilt jedoch nicht als erloschen und wird zur Gänze eingefordert (letzte Zahlung + verstrichene Zeit max. 3 Monate).

6. Urheberrecht, Nutzung
Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen je nach Lizenzvorschriften „The Net ...“ bzw. seinen Lizenzgebern oder dem Endkunden zu. Der Auftraggeber erhält bei Individualprogrammierung ausschließlich das Recht, die Lizenzprogramme nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware, im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen und gemäß anderer im Vertrag vereinbarter Beschränkungen zu verwenden.

Bei Lizenzprodukten von Dritten Anbietern gelten die jeweiligen Lizenzrechte dieser. Der Kunde ist selbst für die Richtigkeit und die ausreichende Lizenzierung aller seiner im Betrieb genutzten Softwareprodukte verantwortlich. „The Net …“ steht jedem Kunden gerne bei Lizenzfragen aller Art mit Rat und Tat zur Seite. Als Microsoft Certified Partner und Handelspartner der meisten namhaften Softwarehersteller, sehen wir uns zwar nicht für die Richtigkeit der Arbeitsplatzlizenzierung, aber für die richtige Beratung unserer Kunden, um Lizenzprobleme zu vermeiden, verantwortlich.

7. Gewährleistung

7.1 Lizenzprogramme mit Spezifikation (Individualsoftware)
„ The Net ...“ gewährleistet die Übereinstimmung der Lizenzprogramme mit den bei Versand gültigen und dem Kunden überlassenen Spezifikationen. Soweit Gegenstand des Auftrags die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung.

Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.

7.2 Lizenzprogramme ohne Spezifikation
Die Gewährleistung von „The Net ...“ beschränkt sich auf die Übereinstimmung mit der Produktinformation.

7.3 Lizenzprogramme – gemeinsame Bedingungen
„ The Net ...“ übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Es liegt in der Natur der Sache, dass keine Gewähr dafür übernommen werden kann, dass die Programme ununterbrochen oder fehlerfrei laufen oder dass alle Programmfehler behoben werden können.

Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und schriftlich dokumentiert werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Programmabnahme (bei Individualsoftware) bzw. ab Lieferung (bei Standardsoftware).

8. Dienstleistungen
„ The Net ...“ gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistungen.

9. Handelsware
Für von „The Net ...“ vermittelte bzw. verkaufte Produkte Dritter gelten jeweils deren Lizenz-, Vertrags- bzw. Geschäftsbedingungen.

10. Beigestellte Produkte
Die Installierbarkeit der vom Kunden beigestellten Produkte, deren Funktionalität und Wechselwirkung mit anderen Komponenten wird von der Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen.

11. Haftung
„ The Net ...“ haftet für Schäden, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlust und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen „The Net ...“ ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

12. Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien.
Zahlbar und klagbar in Wien.

The Net - Integrated Systems EDV-Dienstleistungs-GmbH.